Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Keine Restschuldbefreiung für spätere GEZ-Gebühren

Während der Wohlverhaltensphase anfallende Rundfunkgebühren müssen beglichen werden.


Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gehören Rundfunkgebühren, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase entstehen, nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Als Folge daraus gehen sie nicht zusammen mit den anderen Schulden unter und müssen von dem Betroffenen bezahlt werden.
 
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil VG D 27 K 1810 10 vom 31.01.2012
Normen: § 38 InsO
[bns]

 
Verwandtenerbfolge Finkenwerder, Enterbung nahe Norderstedt, Nacherbfolge nahe Quickborn, Ausgleich Vorempfaenge nahe Buchholz in der Nordheide, Privatschriftliches Testament Hamburg, Erbschaftssteuer nahe Norderstedt, Eigenhaendiges Testament Hamburg, Schenkungssteuer nahe Geesthacht, Dauertestamentsvollstreckung nahe Stade, Alleinerbe Wedel