Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Vollstreckung ausländischer Urteile

Wird durch arglistige Täuschung ein Urteil vor einem ausländischen Gericht erwirkt, ist dieses entgegen internationaler Abkommen innerhalb der BRD nicht vollstreckbar.

Urteile ausländischer Gerichte entfalten in der Bundesrepublik Deutschland nur aufgrund internationaler Verträge Rechtskraft. Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils erfolgt dennoch ohne rechtliche Überprüfung. Wenn allerdings das Urteil nur durch die arglistige Täuschung des ausländischen Gerichts ergangen ist, ist eine Vollstreckung innerhalb Deutschlands nicht möglich. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt widerspricht ein solches Urteil der öffentlichen Ordnung, womit es nach den einschlägigen Vertragsbestimmungen nicht zu vollstrecken ist.

 
[mmk]

 
Enterbung nahe Buchholz in der Nordheide, Vermaechtnis Glinde, Vorweggenommene Erbfolge Stade, Privatschriftliches Testament Norderstedt, Guetertrennung Norderstedt, Auslandsbezug Norderstedt, Gesetzliche Erben Wedel, Vermoegensuebertragung Geesthacht, Testamentsbeurkundung Hamburg, Guetergemeinschaft Buchholz in der Nordheide