Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Letztwillige Verfuegung Finkenwerder, Testamentsvollstrecker nahe Norderstedt, Vorerbfolge Hamburg, Pflichtteil Norderstedt, Notarieller Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Kanzlei Hamburg, Lebensversicherung Erbe Wedel, Anwaltskanzlei Erbrecht Hamburg, Erbfolgenbestimmung Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg